Einzelarbeitsplätze – was ist das besondere?
Es handelt sich also um geförderte Beschäftigungen in sozialen Einrichtungen, die Menschen unterstützen sollen, ohne reguläre Arbeitsplätze zu ersetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit wird individuell vereinbart.
Die Arbeiten dürfen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen: Zusätzliche Seniorenbetreuung ist erlaubt,
Pflegearbeiten oder reguläre Aufgaben des Personals dagegen nicht.
Die Tätigkeiten finden z. B. statt in:
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Jugendzentren
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen
- Tafeln
- Tierheimen
- gemeinnützigen Vereinen oder Glaubenseinrichtungen
Ziel
- Unterstützung sozialer Einrichtungen
- zusätzliche soziale Kontakte und Hilfsangebote
Voraussetzungen für Teilnehmende:
- ein gewisses Maß an Selbstständigkeit
- eher „arbeitsmarktnah“, also nah an normalen Arbeitsbedingungen
Betreuung durch die bequa:
- Aufnahme- und Abschlussgespräche
- Gespräche zur Entwicklung bei Bedarf
- regelmäßiger Austausch mit der Einsatzstelle
