Stromspar-Check

Ganz einfach Wärme, Wasser und Strom sparen!

Der „Stromspar-Check“ ist ein kostenloses Energieberatungsprojekt der bequa Flensburg gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband. Gefördert wird es vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V.

Ihr Anspruch, insbesondere bei Bezug von

Grundsicherung
Sozialleistungen
Wohngeld

Ziel des Projektes "Stromspar-Check"

Ziel ist es, Strom-, Wasser- und Heizkosten dauerhaft zu senken. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen in Flensburg und im Kreis Schleswig-Flensburg.

Arbeitslose Personen können über die Jobcenter zu Stromsparhelfer*innen qualifiziert werden und so praktische Berufserfahrung sammeln. Sie führen nach ihrer Qualifizierung dann im Zweierteam die Checks durch.

Die Beratung erfolgt in zwei Hausbesuchen:

  1. Analyse des Verbrauchs
    – Stromverbrauch von Elektrogeräten
    – Wasserverbrauch
    – allgemeine Energiesituation im Haushalt

  2. Installation von Soforthilfen
    Kostenlos eingebaut werden z. B.:
    – Stromverbrauch von Elektrogeräten
    – Wasserverbrauch
    – allgemeine Energiesituation im Haushalt

Kühlgerätetausch

Teilnehmende können – abhängig von den Förderbedingungen und der Haushaltsgröße – einen Gutschein von bis zu 200 € für einen neuen, energieeffizienten Kühlschrank oder eine Gefriertruhe erhalten.

Wichtige Hinweise

  • Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
  • Es gibt keine Verkaufsberatung.
  • Die Stromsparhelfer*innen weisen sich aus.
  • Eine Teilnahme erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Video

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Kontakt

Standort & Kontakte

Christian Kremp
Tel. 0461 1503-335
c.kremp@bequa.de

Stefan Bokus
Tel. 0461 1503-340
s.bokus@bequa.de

Gefördet durch

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Der Stromspar-Check wird gemeinsam mit Partnern wie dem Klimapakt Flensburg e.V. und „Rückenwind – Klimaschutzregion Flensburg“ unterstützt.
Gemeinnützige Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach dem SGB II