Hand in Hand

Hand in Hand – ein Kooperationsprojekt der Stadt Flensburg mit dem Jobcenter Flensburg zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes nach §16i SGB II

Seit über 20 Jahren ist die bequa mit der beruflichen Integration und sozialen Stabilisierung langzeitarbeitsloser Menschen in Flensburg beauftragt. Ein wesentlicher Teil dieser Integrationsleistung erfolgt in Form einer stabilisierenden, aktivierenden und nach Möglichkeit auch qualifizierenden Beschäftigung.

Im Unterschied zu den bis 2018 bestehenden Fördermöglichkeiten (z.B. in Form von Arbeitsgelegenheiten/ „1 Euro-Jobs“) zielt die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz auf eine nachhaltige berufliche Integration in Form einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab.

Betriebe, die Menschen einstellen, die in den vergangenen 7 Jahren mindestsens 6 Jahre arbeitslos waren und die Förderbedingungen erfüllen, können danach bis zu 5 Jahre eine Lohnkostenförderung von bis zu 100% in den ersten beiden Jahren erhalten. Im 3. bis 5. Beschäftigungsjahr sieht das Gesetz eine stufenweise Absenkung der Förderung um jeweils 10% vor und setzt damit eine gewisse Produktivität der geförderten Mitarbeiter*innen voraus.

„Hand in Hand“ soll auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage gezielt die Ressourcen kommunaler Akteure bündeln und verbessert damit die Chance auf eine nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Fördermodell

Geförderte Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz (TBZ)

Das Kooperationsmodell sieht eine gemeinsame Förderung von Jobcenter und Stadt vor. Darunter erfolgt die Umsetzung in enger Zusammenarbeit der städtischen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (bequa) mit dem Technischen Betriebszentrum Flensburg (TBZ). Der Einsatz der geförderten Beschäftigten erfolgt unter realen Einsatzbedingungen und damit gemäß der Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes. Die Bearbeitung zusätzlicher und damit ggf. bislang vernachlässigter Arbeiten, z.B. der zusätzlichen Strandreinigung oder der erweiterten Stadtbildpflege steht dabei im Fokus der Einsatzplanung und liegt damit eindeutig im öffentlichen Interesse Flensburger Bürger*innen. Gleichzeitig soll eine gewisse Durchlässigkeit der Projektstruktur mittels einer individuellen Integrationsberatung auch einen bedarfsgerechten Einsatz an anderer Stelle des TBZ oder auch eine vorzeitige Vermittlung in andere Betriebe ermöglichen. Die Beschäftigung der hier beschriebenen Zielgruppe soll dabei zu keiner Zeit bestehende Beschäftigungsverhältnisse des TBZ gefährden oder verdrängen, vielmehr soll sie den Personalbestand des TBZ auch für die Zukunft absichern.

Fachanleitung (bequa Flensburg)

Die Beschäftigung erfolgt ausgehend von einem eigenen Einsatzort auf dem TBZ-Gelände nach einem gesonderten Einsatzplan sowie nach Vorgaben des TBZ. Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung der beschriebenen Aufgaben vor Ort (unterschiedliche Einsatzorte im Stadtgebiet) stellt die bequa eine Fachanleitung zur Verfügung, die die Beschäftigten begleitet. Die regelmäßige Einsatzplanung erfolgt in enger Abstimmung zwischen der Fachaufsicht des TBZ und der Fachanleitung der bequa. Darüber hinaus obliegt dem TBZ als Dienstherren auch der individuelle, bedarfsgerechte und ggf. erprobende Einsatz einzelner Beschäftigter außerhalb des Dienstplanes, ohne dabei den Kontext des hier beschriebenen Förderrahmens zu gefährden. Der Arbeitseinsatz soll in jedem Fall den Fähigkeiten oder Hemmnissen der Beschäftigten entsprechen. Dieser soll auch dem Austausch integrationsrelevanter Informationen sowie der beruflichen Perspektivbildung dienen.

Ganzheitliches Coaching (Jobcenter Flensburg)

Die geförderte Anstellung durch das TBZ kann eine reale berufliche Perspektive auch über den Förderzeitraum von 5 Jahren hinaus darstellen. Da jedoch davon auszugehen ist, dass aus ganz unterschiedlichen Gründen das TBZ nicht für jeden/jede Beschäftige(n) das Ziel einer dauerhaften Beschäftigung ist, soll das begleitende Coaching von „Hand in Hand“ in Form einer ganzheitlichen Betreuung ganz individuelle Integrationswege herausarbeiten. Dabei sollen die Eindrücke und Einschätzungen der Fachanleitung direkt in die Beratung der Beschäftigten einfließen und die Chancen auf eine nachhaltige Integration in Arbeit maßgeblich erhöhen. Die Beratung erfolgt durch Mitarbeiter*innen des Jobcenter Flensburg und sollte nach Möglichkeit in vorheriger Absprache und vor Ort im Betrieb ermöglicht werden, um die Beschäftigung der zu Beratenden nicht zu unterbrechen.

Welche Vorteile bietet „Hand in Hand“?

„Hand in Hand“ unterstreicht das kommunale Engagement zur Unterstützung der Wirtschaft und zum direkten Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Dabei tragen kommunale Akteure zur Sicherung von Arbeitskräften für Flensburger Betriebe bei. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung generiert direkte Einsparungen von Regelleistungen beim Jobcenter sowie anteilige Kosten der Unterkunft (KDU) bei der Kommune.

„Hand in Hand“ bedeutet für langzeitarbeitslose Flensburger*innen eine reale Chance auf eine nachhaltige Integration unter Bedingungen des 1.Arbeitsmarktes und damit eine Verringerung der Arbeitslosenquote in Flensburg.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat erfahrungsgemäß einen positiven Einfluss auf die soziale Integration der Beschäftigten und ihrer Familien zur Folge.

Die Bearbeitung zusätzlicher kommunaler Aufgaben im Interesse der Öffentlichkeit bedeutet zudem einen Mehrwert für alle Flensburger Bürger*innen und trägt zur Anerkennung der geleisteten Arbeit bei.

Foto: © Förde-Fotograf Fischer/Udo Fischer

 

Kontakt

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